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   BGH, 30.04.2003 - IV ZR 336/02   

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BGH, 30.04.2003 - IV ZR 336/02 (https://dejure.org/2003,2050)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2003 - IV ZR 336/02 (https://dejure.org/2003,2050)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2003 - IV ZR 336/02 (https://dejure.org/2003,2050)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil; Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer von mehr als 20.000,00 EUR; Auskunft und Wertermittlung zur Vorbereitung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Anfechtung von Entscheidungen, ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Wertgrenze auch bei einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Berufung als unzulässig verwerfendes Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Revisionssumme bei Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwert mindestens 20 000 €

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1221
  • MDR 2003, 1007
  • FamRZ 2003, 1178
  • VersR 2004, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - IV ZR 336/02
    Es geht um eine von vornherein im Gesetz vorgegebene Einschränkung des Zugangs zur Revisionsinstanz und nicht etwa um eine Erschwerung eines an sich gesetzlich eingeräumten Zugangs (vgl. BVerfG NJW 1993, 1635).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - IV ZR 336/02
    Zwar ist geklärt, daß § 26 Nr. 8 EGZPO nicht entsprechend angewandt werden kann auf Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse, mit denen die Berufung als unzulässig verworfen wird (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; Beschluß vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 31/02

    Wertgrenze für die Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 30.04.2003 - IV ZR 336/02
    Zwar ist geklärt, daß § 26 Nr. 8 EGZPO nicht entsprechend angewandt werden kann auf Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse, mit denen die Berufung als unzulässig verworfen wird (BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; Beschluß vom 19. September 2002 - V ZB 31/02 - NJW-RR 2003, 132).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde steht es nicht entgegen, daß der Wert der geltend gemachten Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt (BGH, Beschl. v. 4. September 2002, VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783; Senat, Beschl. v. 19. September 2002, V ZB 31/02, NJW-RR 2003, 132; anders für die Nichtzulassungsbeschwerde bei Verwerfung der Berufung durch Urteil: BGH, Beschl. v. 30. April 2003, IV ZR 336/02, z. Veröff. best.; zur vorgesehenen Regelung im Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes vgl. BT-Drucks. 15/1508).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2018 - 6 W 79/18

    Befangenheitsablehnung eines Handelsrichters

    Rein subjektive Vorstellungen der ablehnenden Partei reichen dagegen nicht aus (BGH NJW-RR 2003, 1221 [BGH 30.04.2003 - IV ZR 336/02] ).
  • BGH, 31.07.2003 - III ZR 19/03

    Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein die Berufung verwerfendes

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil richtet, ungeachtet dessen, daß bei der Rechtsbeschwerde gegen einen inhaltsgleichen Beschluß eine solche Wertgrenze nicht besteht (BGH, Beschluß vom 30. April 2003 - IV ZR 336/02 - EBE/BGH 2003, 190).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZA 11/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwer

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - gegen ein die Berufung wegen Nichterreichen der Berufungssumme (vgl. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) als unzulässig verwerfendes Urteil des Berufungsgerichts richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - IV ZR 336/02 - VersR 2004, 218).
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